Ausbildung Klasse B
Für die praktische Ausbildung bieten neue Fahrzeuge die besten Vorrausetzungen für ein angenehmes Lernen im Straßenverkehr. Wenn du möchtest kannst du auch Lernmaterial bei uns käuflich erwerben.
Schulungsraum
Unsere Fahrschüler werden mit modernsten und pädagogisch bewährten Methoden ausgebildet. In unserem Unterricht verwenden wir verschiedene Medien die das Lernen erleichtern und vielseitig gestalten.
Ausbildung Klasse CE
In dem Bereich der LKW Ausbildung bauen wir auf erfahrene Fahrlehrer die durch regelmäßige Weiterbildung immer auf dem neuesten Stand der Technik sind. Durch kleine Lerngruppen kann das umfangreiche Theoretische Wissen individuell an den Fahrschüler vermittelt werden.
Ausbildung Klasse AM mit 15 Jahren
Für unsere ganz eifrigen Fahrschüler die es kaum erwarten können am Straßenverkehr teilzunehmen, bieten wir seit der Saison 2011 den Führerschein der Klasse AM mit 15 Jahren an. Dieser kann bei uns mit 15. Jahren begonnen werden und gilt für einen Roller bis max. 45 km/h.
Ausbildung Klasse A1 von 16-18 Jahren
Für unsere Jungen Fahrschüler bieten wir mit der Motorrad Klasse A1 jedem einen guten Start in das Verkehrsleben auf 2 Rädern. Mit der Klasse A1 ist es jedem möglich ab 16 Jahren mit einem Motorrad mit max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW in das Motorisierte Zweiradleben zu starten. Für den späteren Erwerb der Klassen A2 (Motorrad) wird die Klasse A1 als Vorbesitz bei der Ausbildung angerechnet und bedarf keiner Pflichtanteile bei der Vorbereitung zur Aufstiegsprüfung für die Klasse A2.
Ausbildung Klasse A2 mit 18 Jahren
Die Ausbildung kann mit 17. Jahren begonnen werden und tritt mit dem 18. Geburtstag in Kraft bei bestandener Praxisprüfung.Die Nennleistung des Motorrades, diese darf 25 kW nicht überschreiten in einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg. Mit der Klasse A2 ist es nach zwei Jahren besitzstand möglich die Klasse A auch schon mit 20 Jahren durch eine Aufstiegsprüfung zu erwerben. Bei Vorbesitz der Klasse A1 bedarf es nur einer Aufstiegsprüfung mit erforderlicher Vorbereitung ohne Pflichtanteile.
Ausbildung Klasse A mit 24 Jahren
Die Ausbildung der Klasse A (unbeschränkt) ist für Fahrer ab 24 Jahren gedacht. Bei der Klasse A (unbeschränkt) gibt es keine Vorschriften über Aufbau oder Motorisierung (Ps, Km/h). Die Ausbildung kann mit 23 ein halb Jahren begonnen werden und tritt bei bestandener Praxisprüfung mit den 24. Geburtstag in Kraft. Mit der Klasse A Unbeschränkt kann jedes im Straßenverkehr zugelassene Motorrad gefahren werden. Der Führerschein Klasse A kann auch schon mit 20 Jahren erlangt werden, dies setzt aber einen Besitz der Fahreralubnissklasse A2 über min. 2 Jahre vorraus.