Als Erstanmelder brauchen Sie für das Bürgeramt bzw. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten / Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung:
Zusätzlich für Lkw:
Alles erledigt? Dann kann es mit der theoretischen und praktischen Ausbildung los gehen!